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Montag, 17. Mai 2010
Pädagogische Schulentwicklungsplanung (H. Kastner) PDF Drucken

Grundsätze einer pädagogisch orientierten Schulentwicklungsplanung

Die zurückgehenden Schülerzahlen und die damit verbundenen schulpolitischen Probleme veranlassen das Kultusministerium endlich, den Landkreisen als Schulträgern in ihrer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger ihrer Region für die Entwicklung ihrer Schulen mehr Gestaltungsfreiheit zu geben. Die erforderliche Schulentwicklungsplanung schafft dabei nur den äußeren Rahmen für die innere Schulentwicklung. Sie soll sicherstellen, dass die Schulen ihren Bildungsauftrag uneingeschränkt erfüllen können. Sie soll den Betroffenen, besonders den Kommunen und Eltern, zugleich Handlungssicherheit geben.

Dabei müssen alle Schulen der Region, nicht nur die Grundschulen und Hauptschulen, umfassend überprüft und in die Planung einbezogen werden. Eine solche Planung kann nicht nur darin bestehen, Schulraum bloß zu verteilen und Schülerströme zu lenken oder umzulenken. Die Frage an den Schulträger lautet nicht nur, wie er seine Schule halten kann, sondern vor allem, wie er seinen Schülerinnen und Schülern mit seinem Bildungsangebot möglichst optimal gerecht werden kann. Die Frage darf also nicht heißen „wie viel Schüler braucht die Schule für die Bildung?“ Sie muss lauten „wie viel Bildung braucht der Schüler?“ Auch aus diesem Grunde wäre es falsch, die Schulentwicklungsplanung als Not-Maßnahme zu sehen. Sie ist unter bildungspolitischen und pädagogischen Aspekten, unter den Gesichtspunkten der Raumordnung und –struktur, aber auch unter bildungsökonomischem Aspekt eine bleibende Aufgabe, weil Schule sich immer weiter entwickelt Sie reagiert nicht nur auf bestimmte aktuelle Situationen und muss perspektivisch und nachhaltig gelöst werden.  

Eine derartige Planung ist keine „Traumtänzerei“, sondern zielt auf die Umsetzung von klaren, durchdachten und auch durchgerechneten Vorstellungen. Diese blieben allerdings Leerformeln, wenn nicht auch gesagt wird, was sie konkret beinhalten und wie sie realisiert werden können und sollen Es genügt nicht, immer nur wie eine Biene zu summen, irgendwann muss es auch Honig geben.

Demokratisch handelnde und politisch kluge Planer sehen in der Schulentwicklungsplanung kein Verwaltungsgeschäft, sondern einen Prozess gesellschaftlicher Orientierung mit breiter Mitwirkung. Sie ist weder ein Laborunternehmen, noch ein Planspiel einzelner Personen oder eines Amtes .Weil sie letzten Endes alle angeht, ist sie, besonders unter dem Aspekt ihrer Umsetzung, auf die Mitwirkung der Betroffenen angewiesen. Und sie braucht für die einzelnen oben genannten Aspekte sachverständige Mitarbeiter.

Eine in die Zukunft gerichtete Planung wäre grundsätzlich falsch, wenn sie an vorhandenen, jahrzehntelang gewohnten und vielfach erstarrten Vorstellungen festhalten würde. Es geht um langfristige Sicherheit für den Schulträger, um Fehlinvestitionen zu vermeiden; es geht um die Schülerinnen und Schüler, denen eine Schule ohne vorzeitige Auslese und Vorsortierung angeboten werden soll; und es geht um das Interesse und den Willen der Eltern, die für ihre Kinder die bestmögliche individuelle Förderung wünschen.

Wer jetzt glaubt, diese Aufgaben einer pädagogisch orientierten und in die Zukunft gerichteten Schulentwicklungsplanung durch eine Zusammenfassung von Hauptschule und Realschule unter Ausschluss des Gymnasiums zu lösen oder vielleicht schon gelöst zu haben, wird , wie es am Beispiel Schleswig-Holsteins zu erkennen ist, bald feststellen, dass dieser Weg ein Irrweg ist: Dort hat sich eine überwiegende Mehrheit der Eltern für das Modell einer Schule mit allen Abschlüssen und damit gegen das Haupt-Realschulmodell entschieden. Ein Schulsystem, das einerseits Haupt- und Realschule zusammenfasst und auf der anderen Seite das Gymnasium festigt, ist ein Zwei-Klassen- Schulsystem mit der Abkopplung privilegierter Kinder von den anderen. Es ist ungerecht und verhindert gleiche Bildungschancen. Solange es eine isolierte Schulform wie das Gymnasium gibt, das bessere Schulabschluss- und damit immer noch bessere Lebenschancen verspricht, bleibt eine Rangordnung zwischen Schulen bestehen, wobei der „Königsweg“ wahrscheinlich noch stärker reglementiert und der Zugang erschwert wird. Allein dadurch dürfte eine solche „höhere“ Schule noch elitärer werden. Wer also eine Schule will, die ohne soziale Auslese die Schülerinnen und Schüler optimal fördert und jeder und jedem individuell gerecht wird, wird eine „Schule für alle“ anstreben. Gesellschaftliche, pädagogische und auch ökonomische Grundsätze sollten stärker wirken als ideologisch erstarrte Festlegungen.

Wenn ein Schulentwicklungsplan den Grundprinzipien der Bildungsgerechtigkeit entsprechen will, muss er das „Zwei-Säulen-Modell“ ablehnen und nach Wegen zu einer „Schule für alle“, einer Gesamtschule suchen .Eine solche Schule kann im Sekundarbereich I , also vom 5. bis 10.Schuljahr, wie Erfahrungen zeigen, auch mit drei oder vier Zügen gute und für jeden Schüler und jede Schülerin erfolgreiche Arbeit leisten. Und es gibt auch in Niedersachsen Beispiele der Zusammenarbeit mit anderen Gesamtschulen des Sekundarbereichs I mit einer gemeinsamen Oberstufe.

Die Schulträger haben es künftig in der Hand, in ihrem Bereich eine Schule zu entwickeln, die jedem Kind und Jugendlichen gleiche Bildungschancen einräumt und damit unserer demokratischen Gesellschaft entspricht. Dazu gehören Weitsicht um Umsicht, Gründlichkeit und Entschlossenheit, aber auch Kraft und Mut. Sie werden ihrer Verantwortung auf Dauer nicht gerecht, wenn sie jetzt das Falsche tun, nur weil das Richtige zur Zeit nicht möglich scheint.





 
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